Blitzkrieg:
Dieser Krieg ist eine Kriegsform mit Einsätzen verschiedener Teilstreitkräfte (d.h. Luft-, See und Landstreitkräfte). Plötzliche, schnelle und unerwartete Vorstöße sollen dem Gegner im Idealfall keine Gelegenheit lassen, eine stabile Verteidigung zu organisieren.
Bürgerkrieg:
Das ist ein bewaffneter Konflikt eines einzigen Staates zwischen mehreren inländischen Gruppen, häufig unter Einmischung ausländischer Mächte. Die Gründe für den Krieg können politisch, national, religiös oder sozial sein und es wird oft keine Rücksicht auf Völkerrechte und Regeln genommen.
Angriffskrieg:
Bezeichnet einen Krieg, bei dem ein Angreifer das Territorium eines Staates angreift ohne vorher selbst angegriffen worden zu sein oder dieser evtl. bevor stehen würde. Völkerrechte werden hierbei beachtet.
Verteidigungskrieg:
In der klassischen Kriegstheorie ist Krieg eines angegriffenen Landes zum Zwecke der Verteidigung, also der Abwehr und Zurückdrängung einer mit einem Angriffskrieg gestarteten fremden Macht.
„Terrorkrieg“:
Ist ein Krieg, bei dem der Angreifer die Angriffziele und Angriffsart genau geplant hat. Dieser wird oft in der Öffentlichkeit verübt und soll den Gegner warnen vor der Macht des Angreifers. Es wir ein größerer Krieg provoziert.
Bandenkrieg:
Darunter versteht man die gewaltsame Auseinandersetzung rivalisierender, nichtstaatlicher, meist jugendlicher Gruppen in Großstädten. Dieser kann auch in ländlichen Gegenden vorkommen, aber zur Bildung von mindestens zwei Banden / Gangs, die letztendlich die Grundlage für einen Bandenkrieg sind, bedarf es einer gewissen Bevölkerungsdichte, die so nur in großen Gebieten vorzufinden ist. In der Regel schreitet die Polizei ein, um den Konflikt zu lösen.
Frieden:
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